


sind in jeder Höhe und zu jedem Zeitpunkt möglich. Sie fließen nicht in das Stiftungskapital ein, sondern werden zeitnah und direkt für Stiftungszwecke verwendet.
Sie können eine Spende in Höhe von bis zu 20 % Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben von Ihrer Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer absetzen. Unternehmen können bis zu 4 Promille der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Quelle
Bezirksregierung Köln: Der Weg zur Stiftung. Ein Leitfaden durch das Gründungsverfahren. Köln, April 2010.